Ein Passbild ist ein genormtes Lichtbild im Format 35×45 mm, das für hoheitliche Ausweisdokumente wie den deutschen Reisepass verwendet wird. Die Vorgaben stammen von der Bundesdruckerei und orientieren sich an der internationalen Norm ICAO Doc 9303, die biometrisch auswertbare Fotos für maschinenlesbare Reisedokumente definiert.
Technisch muss das Gesicht zwischen 70 und 80 Prozent der Bildhöhe einnehmen – gemessen vom Kinn bis zum Scheitel. Der Kopf muss frontal, gerade und ohne Neigung abgebildet sein. Der Hintergrund ist einheitlich hell (weiß bis hellgrau), ohne Muster oder Schatten. Die Augen müssen geöffnet, sichtbar und scharf sein; Sonnenbrillen oder farbige Kontaktlinsen sind nicht erlaubt. Brillen wurden ab 2017 in deutschen Pässen grundsätzlich verboten.
Das Foto muss aktuell sein – in der Regel nicht älter als sechs Monate – und auf mattem, hochwertigem Fotopapier gedruckt sein. Digitale Einreichungen, etwa über die App der Bundesdruckerei, erfordern eine Auflösung von mindestens 600 dpi bei 35×45 mm, was etwa 827×1063 Pixeln entspricht.
Häufige Ablehnungsgründe: Schatten im Gesicht, rote Augen, schiefe Kopfhaltung, abgeschnittene Schädelkalotte oder ein zu dunkler Hintergrund. Auch ein lächelnder Gesichtsausdruck mit sichtbaren Zähnen führt zur Ablehnung, da Gesichtserkennungsalgorithmen neutrale Mimik bevorzugen.
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